Familienrecht

Familienrecht

Im Familienrecht beraten wir Sie vorwiegend beim Abschluss von Eheverträgen. Diese werden häufig vor oder nach der eigentlichen Eheschließung gefertigt, um im Falle einer Scheidung zum Beispiel Fragen nach dem Unterhalt verbindlich zu regeln. Auch für Pärchen, die ohne Trauschein zusammenleben, ist der Abschluss eines so genannten Partnervertrages interessant. So lassen sich ungewollte Rechtsfolgen im Falle einer Trennung vermeiden.

Ein weiterer Schwerpunkt unserer Arbeit im Familienrecht ist der Abschluss von Scheidungsfolgenvereinbarungen. Durch solche Vereinbarungen können Eheleute im Vorfeld gemeinsam festlegen, wie das während der Ehe erworbene Vermögen verteilt wird und welche Unterhaltszahlungen zu leisten sind. Die Verträge beinhalten außerdem Regelungen zum Umgangsrecht mit den Kindern, zur Übertragung von Vermögenswerten wie Grundbesitz und zur Verteilung von Hausrat.